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Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Das Grubenwasserkonzept ist von der RAG Anthrazit Ibbenbüren mit Unterstützung renommierter Fachleute und Gutachter entwickelt worden. Es wurde von den Behörden geprüft und genehmigt und wird von der RAG umgesetzt.

Die notwendigen Genehmigungen für den Rückzug und die Schließung eines Bergwerks sind vielschichtig. Zum einen betreffen sie das Bergwerk an sich:

  • Festlegung des räumlichen und zeitlichen Rückzugs aus dem Grubengebäude
  • Räumung des Grubengebäudes von Einrichtungen
  • Sicherung der Wasserwege im Grubengebäude, damit der Grubenwasseranstieg kontrolliert und gleichmäßig erfolgt
  • Festlegung des optimalen Niveaus, bis zu dem das Grubenwasser ansteigen soll
  • Dauerstandsichere Verfüllung der Tagesschächte

Alle diese unter das Bergrecht fallenden Punkte werden in Betriebsplänen beantragt und von der Bezirksregierung Arnsberg geprüft. Für die Schließung des Bergwerks sind eine Vielzahl an Untersuchungen und Gutachten erforderlich, welche mit dem Abschlussbetriebsplan eingereicht wurden.

Zum anderen ist für die langfristige Wasserhaltung auch die entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Hier wird die Wasserentnahme aus dem Bergwerk, vor allem aber die Wasseraufbereitung und Einleitung geregelt. Grundsätzlich ist auch hier als Bergbehörde die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Eine Zulassung ist abhängig vom Einvernehmen des Kreises Steinfurt als Unterer Wasserbehörde. Die Abstimmungsgespräche über die notwendigen Maßnahmen erfolgten mit allen beteiligten Behörden wie den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster sowie dem Kreis Steinfurt und dem Umweltministerium NRW.

Zugleich ist es das Ziel der RAG bei der Umsetzung der Maßnahmen eine möglichst hohe Akzeptanz seitens der betroffenen Bürger und der politischen Entscheidungsträger zu erzielen. Daher setzt die RAG auf eine umfassende Aufklärungsarbeit. So finden in der Ibbenbürener Region regelmäßig Informationsveranstaltungen statt. Die Öffentlichkeit, die politischen Gremien sowie die Fachbehörden werden frühzeitig über die weiteren Schritte informiert.

Der am 04.03.2019 beantragte Abschlussbetriebsplan wurde am 03.04.2020 durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt. Die Schließung des Bergwerkes konnte auf Grundlage der Zulassung und der darin enthaltenen Nebenbestimmungen vollzogen werden.

Im Sinne einer größtmöglichen Offenheit und Transparenz stellt die RAG den Abschlussbetriebsplan mit seinen Nachträgen und Anlagen sowie der erteilten Zulassung zu Ihrer Information zur Verfügung.

Unter dem nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Unterlagen mit den zugehörigen Gutachten.

 

Zum Abschlussbetriebsplan

 

Bitte beachten Sie, dass der Abschlussbetriebsplan den Rückzug und die ordnungsgemäße Schließung des Bergwerks beinhaltet. Das notwendige wasserrechtliche Verfahren, welches die Annahme, Aufbereitung und Ableitung des Grubenwassers regeln muss, wurde am 22.09.2020 beantragt.

Unter dem nachfolgenden Link gelangen Sie zum Wasserrechtsantrag mit den zugehörigen Unterlagen.

 

Zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis